Bürgerservice
- Aktuelles
- Amtstafel
- Sprechtage
- Formulare
- Online-Formulare
- Umwelt
- Gebühren
- Verordnungen
- Mitteilungsblatt
- Service
- Kleinanzeigen
- Fundbüro
- Interessante Links
- Gästebuch
Parteienverkehr
- Montag, Donnerstag
7.30 - 12.00 Uhr und
13.00 - 16.30 Uhr - Dienstag
7.30 - 12.00 Uhr und
13.00 - 19.00 Uhr - Mittwoch
7.30 - 13.00 Uhr - Freitag
7.30 - 12.30 Uhr
Aktuelles
Stellenausschreibung
weiterlesen
Bei der Gemeinde Himmelberg gelangt zum frühest möglichen Zeitpunkt eine Planstelle in der Gemeindeverwaltung zur Besetzung. Bei zufriedenstellender Verwendung besteht die Möglichkeit der Bestellung zum/zur LeiterIn des inneren Dienstes mit Oktober 2012.
Kalkaktion 2012
Als Obmann des Landwirtschafts- und Fremdenverkehrsausschusses teile ich mit, dass der Ausschuss und der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung beschlossen haben, im Jahr 2012 wieder eine Kalkaktion durchzuführen und zu fördern.
Die Aktion erfolgt über die Firma „Unser Lagerhaus Feldkirchen“ und ist bis Ende des Jahres 2012 gültig.
Von der Gemeinde Himmelberg gibt es eine Förderung im Ausmaß von € 12,-- pro angekaufter Tonne Kalk.
Gefördert wird max. 1 Tonne Kalk pro ha. landwirtschaftlicher Nutzfläche eines Betriebes.
Anmeldungen für die Kalkaktion ausnahmslos bis spätestens 28. Feber 2012 im Gemeindeamt bei Frau Schusser (04276 2310 21).
Machen Sie von unserer Aktion Gebrauch, denn ein sinnvolles Düngen ergibt eine gute Ernte.
Der Obmann des Fremdenverkehrs- und Landwirtschaftsausschusses
GV Johannes Mainhard
Säuberung und Streuung von Gehsteigen, -wegen
Haftung bei mangelnder Säuberung der Gehsteige
Durch die fallweise Räumung der Gehsteige durch die Gemeinde Himmelberg bzw. durch von der Gemeinde beauftragte Schneeräumer werden die Anrainer nicht von ihren Pflichten gemäß § 93 der Straßenverkehrsordnung befreit. Auch sollen sich die Anrainer nicht darauf verlassen, dass die Gehsteige von der Gemeinde Himmelberg geräumt und gesäubert werden. Sollte eine Schneeräumaktion durchgeführt werden oder durchgeführt worden sein, so sind die Anrainer trotzdem verpflichtet, die Räumung und Streuung vorzunehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur die Eigentümer von unbebauten land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften von den Anrainerpflichten ausgenommen sind. Flächen, die zwar landwirtschaftlich genutzt werden, jedoch gemäß dem Flächenwidmungsplan eine andere Widmung aufweisen (z. B. Bauland) sind nicht ausgenommen.
Die Gemeinde Himmelberg übernimmt daher stillschweigend keinerlei Pflichten und Haftungen der an Straßen und Gehsteigen anrainenden Liegenschaftseigentümer. Bei Eintreten von Unfällen auf Grund mangelnder Räumung, Säuberung und Streuung von Gehsteigen wird ausschließlich der Anrainer zur Haftung herangezogen. Liegenschaftseigentümer können, auch wenn die Gemeinde Himmelberg fallweise die Räumung und Streuung vornimmt, keinen wie immer gearteten Rechtsanspruch daraus ableiten.
Gratisabgabe von Streumittel
An alle Haus- und Grundstückseigentümer wird zum Zweck der Streuung von Gehsteigen und Gehwegen kostenlos Streugut (Split) abgegeben. Die Abholung in Haushaltsmengen kann beim Wirtschaftshof der Gemeinde erfolgen.
Gewichtsbeschränkung infolge Tauwetter
Um die Straßen vor Schäden zu bewahren, wird für alle Gemeindestraßen, Ortschafts- und Verbindungswege und sonstigen Wege mit öffentlichem Verkehr ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht verfügt. Die Bürger bzw. Frächter und Betriebsführer werden höflich ersucht, Fahrten mit Schwerlastfahrzeugen (Transporte von Holz, Heizmaterialien, Baustoffen usw.) bereits vor Beginn oder nach Ende der Tauperiode durchzuführen, um Schäden an Straßen damit vermeiden zu helfen.
Land- und Forstbetriebe werden höflich ersucht, den Holztransport nur bei trockener Straße vorzunehmen. Durch Regen oder Tauwetter aufgeweichte Straßen werden durch Schwertransporte stark beschädigt!
Änderung der Müllabfuhrintervalle ab 2012
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 25. Oktober 2011 wurde für das gesamte Gemeindegebiet ab 01. Jänner 2012 folgender Entleerungsrhythmus festgelegt:
- Objekte mit ein/zwei Personen:
vierwöchentlicher Intervall (13 Abfuhren jährlich)
(auf Wunsch auch zweiwöchentliche Abholung möglich) - Objekte ab drei Personen:
zweiwöchentlicher Intervall (26 Abfuhren jährlich) - Ferienhäuser ohne Vermietung:
vierwöchentlicher Intervall (13 Abfuhren jährlich) - Ferienhäuser mit Vermietung:
zweiwöchentlicher Intervall (26 Abfuhren jährlich)
Die Müllabfuhrkosten ändern sich nur durch die Mehr- bzw. Minderentleerungen.
Jährliche Müllbereitstellung: € 53,12 (120 lt. Tonne) bzw. € 106,26 (240 lt. Tonne) plus € 3,52 (120 lt. Tonne) bzw. € 7,04 (240 lt. Tonne) pro Entleerung.
Alle Müllbehälter, die im vierwöchentlichen Rhythmus entleert werden, sind mit einem “M“ (für monatliche Entleerung) zu kennzeichnen.
Die Aufkleber sind im Gemeindeamt bis spätestens 10. Jänner 2012 bei Frau Schusser (Erdgeschoß – Tür 2) abzuholen.
Bitte entfernen Sie alle alten Aufkleber von den Müllbehältern
Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit Müllsäcke im Gemeindeamt zum Preis von € 6,64 zu erwerben.
Teuerungsausgleich 2011/2012
weiterlesen
Anträge zur Post-/Banküberweisung können bis spätestens 15. März 2012 im Gemeindeamt eingebracht werden. Barauszahlung außerdem von 28.11.2011 bis 29.02.2012 in den Bürgerbüros in Klagenfurt und Villach möglich. Informationen erhalten Sie unter der Bürgerbüro-Hotline 0800 201 210.
Stellungskundmachung 2012
Lärmschutzverordnung - Einhaltung von Ruhezeiten
weiterlesen
Aufgrund vermehrter Beschwerden aus der Bevölkerung wird auf die Einhaltung der Lärmschutzverordnung aufmerksam gemacht.
Partnerschaftsfeier 5 Jahre Stadt Bad Saulgau
Die Fotos von der Partnerschaftsfeier Anfang Oktober in der Stadt Bad Saulgau finden Sie hier.
Jugendstartgeld 2011
weiterlesen
Seit 01.01.2011 können Jugendliche des Jahrgangs 1992 das Jugendstartgeld beantragen. Anspruchsberechtigt sind EU Bürger (Jahrganggebunden), die den Hauptwohnsitz seit mind. 5 Jahre dauerhaft in Kärnten vorweisen können.
Postservicestelle - Öffnungszeiten
weiterlesen
Nach der Schließung der Postservicestelle beim Spar-Markt Slivsek haben nun seit Anfang Dezember alle Himmelberger BürgerInnen die Möglichkeit ihre Postgeschäfte im Gemeindeamt Himmelberg zu erledigen.
Wiesen n i c h t abbrennen!
weiterlesenDas Abbrennen der Pflanzendecke ist in der Zeit vom 15. Februar bis 15. September eines jeden Jahres gesetzlich verboten...
Karrenspritze
weiterlesenZum Auskalchen der Stallungen hat die Gemeinde Himmelberg eine Karrenspritze (10m-Schlauch) angekauft...
Achtung Hundebesitzer!
weiterlesenAb dem Jahr 2006 werden keine neuen Hundemarken mehr ausgefolgt...
Aktuelles
- Stellenausschreibung
- Teuerungsausgleich 2011/2012
- Kalkaktion 2012
- Säuberung und Streuung von Gehsteigen, -wegen
- Partnerschaftsfeier 5 Jahre Stadt Bad Saulgau
- Stellungskundmachung 2012
- Änderung der Müllabfuhrintervalle ab 2012
- Lärmschutzverordnung - Einhaltung von Ruhezeiten
- Jugendstartgeld 2011
- Postservicestelle - Öffnungszeiten
- Wiesen n i c h t abbrennen!
- Achtung Hundebesitzer!
- Förderung Holzprojekte



