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Jugendstartgeld 2012
Seit 01.01.2012 können Jugendliche des Jahrgangs 1993 das Jugendstartgeld beantragen. Anspruchsberechtigt sind EU Bürger (Jahrganggebunden), die den Hauptwohnsitz seit mind. 5 Jahre dauerhaft in Kärnten vorweisen können.
Achtung: Alle Jugendlichen des Jahrganges 1992 haben noch bis einschl. 31.03.2012 die Möglichkeit einen Jugenstartgeldantrag zu stellen.
Jedes Jahr wird ein Jahrgang ausbezahlt. Jugendliche können förderwürdige Aufwendungen, die sie zwischen dem 16. u. dem 19. Lebensjahr getätigt haben einreichen. Das heisst, beispielsweise eine Rechnung für die L17-Führerscheinausbildung verliert nicht an Gültigkeit und kann eingereicht werden. Gegenstände werden nicht gefördert.
Antragsteller (Jahrgang 1993) können aus 3 Förderbereichen wählen. Pro Bereich werden maximal € 300.- ausbezahlt:
A - Führerscheinausbildung
B - Weiterbildung (Weiterbildung, die der beruflichen Höherqualifizierung dient)
C - Heim-, Wohnungs- und Mietkosten für Schüler, Lehrlinge und Studenten (wenn aus ausbildungs- und/oder entfernungstechnischen Gründen ein eigener Wohnsitz notwendig ist).
Die maximale Förderhöhe ist mit € 900.- begrenzt. Antragsteller können nur einen Antrag stellen.
Das Formular für den Jahrgang 1993 ist seit 01.01.2012 (gültig bis 31.03.2013) beim Kärntner Jugendreferat, bei den Gemeindeämtern od. unter www.jugendstartgeld.at erhältlich. Nach Bestätigung durch die Heimatgemeinde kann das Formular ordnungsgemäß ausgefüllt und mit sämtlichen Rechnungen, Belegen und Bestätigungen beim Kärntner Jugendreferat eingereicht werden.
Infos unter: 050 536 / 30 000
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