Rauchfangkehrermeister hat Gewerbeausübung eingestellt
Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!
Gerade jetzt in der laufenden Heizsaison dient die Tätigkeit der öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer bei der Durchführung von sicherheitsrelevanten Aufgaben wesentlich öffentlichen Interessen, insbesondere dem Schutz der Gesundheit und von Leib und Leben. Betroffen von einer allfälligen Gefährdung sind nicht nur die Benutzer eines Gebäudes, sondern auch die Benutzer der Nachbarobjekte sowie die bei einem allfälligen Brand befassten Einsatzkräfte.
Die Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer, Nutzungsberechtigte und Hausverwaltungen (wenn solche bestellt sind), die Überprüfungstätigkeiten und die Kehrungen von Rauchfängen (Abgasanlagen) sowie der Verbindungsstücke einem Rauchfangkehrer zu übertragen und der beauftragte Rauchfangkehrer ist auch der Behörde zu nennen.
Diese beschriebenen Arbeiten sind von einem Rauchfangkehrer, dessen Gewerbeberechtigung die Besorgung sicherheitsrelevanter Tätigkeiten im Sinne der Gewerbeordnung mitumfasst („öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer“), durchzuführen.
Folgender Rauchfangkehrer-Meisterbetrieb hat seine Gewerbeausübung eingestellt:
Gebhart Hiebler, Seigbichler Straße 2, 9062 Moosburg
Sollte Ihr kehr- bzw. überprüfungspflichtiges Gebäude infolge der Einstellung der Gewerbeausübung seitens des oben genannten Rauchfangkehrerbetriebes nicht bereits von einem anderem Rauchfangkehrermeisterbetrieb betreut werden, empfehlen wir, so rasch als möglich einen Rauchfangkehrermeisterbetrieb zu beauftragen, um im Schadens- bzw. Brandfalle nicht nur Leben zu schützen, sondern auch ihre haftungsrechtlichen Risiken zu verringern. Sie können ihrer gesetzlichen Verpflichtung dadurch nachkommen, wenn Sie einem der folgenden Rauchfangkehrermeisterbetriebe die Kehr- und Überprüfungsarbeiten übertragen und Ihrer Gemeinde den Namen des betreuenden Rauchfangkehrers mitteilen.
Liste der Rauchfangkehrer, die im Kehrgebiet VI sicherheitsrelevante Arbeiten ausführen dürfen:
KommR Michael Verderber, Burggasse 7, 9300 St. Veit/Glan
Franz Klammer, Tennenweg 1, 9520 Sattendorf
Walter Schlagbauer, St. Veiter Straße 1, 9560 Feldkirchen
Dietmar Doblacher, Gewerbepark 11, 9556 Liebenfels
Umfassend die Gemeinden: St. Veit/Glan, Liebenfels, Feldkirchen, Glanegg, Steindorf/Ossiacher See, Himmelberg, Steuerberg, St. Urban, Gnesau, Albeck, Reichenau
(Stand: 10.11.2020)