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Elektronisches Amtsblatt

Gemäß einer Novelle der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO) ist seit 1. Jänner 2017 eine authentische Kundmachung aller Gemeindeverordnungen in einem elektronischen Amtsblatt im Internet vorgesehen. Zu diesem Zweck wurde ein elektronisch geführtes Amtsblatt unter der Internetadresse jeder Gemeinde eingerichtet. Die elektronisch kundzumachenden Dokumente müssen von der Gemeinde vorweg in "einem zuverlässigen Prozess" erzeugt werden und mit einer elektronischen Signatur, der Amtssignatur der Behörde, versehen sein. 

Durch die authentische Kundmachung von Gemeindeverordnungen im Internet soll, neben der Verfolgung von verwaltungsreformatorischen Zielsetzungen, auch der faktische Zugang der Gemeindebürgerinnen und -bürger zu den kommunalen Rechtsvorschriften erleichtert werden. Um einen möglichst breiten Zugang zu den Dokumenten zu gewährleisten ist vorgesehen, dass die Kundmachungen im elektronisch geführten Amtsblatt jederzeit ohne Identitätsnachweis, unentgeltlich und selbstverständlich auch barrierefrei zugänglich sein müssen.

Sie finden das elektronisch geführte Amtsblatt der Gemeinde Himmelberg unter folgender Internetadresse:
https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/21005

Bitte beachten Sie, dass im elektronisch geführten Amtsblatt nur jene Verordnungen erscheinen, die ab dem 1. Jänner 2017 beschlossen wurden! Alle bisherigen Verordnungen finden Sie nach wie vor unter dem Menüpunkt Verordnungen.

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