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Herzlich Willkommen in der Gemeinde Himmelberg!

Welcome - Benvenuti - Dobrodošli!

Himmelberg liegt im Zentrum Mittelkärntens. Schon bei der Ortseinfahrt fällt das Schloss Biberstein ins Auge. Neben dem kleinen, aber feinen Ortskern wird Himmelberg von vier Bergen umgeben - dem Dragelsberg, dem Zedlitzberg, dem Klatzenberg und dem Saurachberg.

Die Tiebelquellen als Aushängeschild unserer Gemeinde haben hier ihren Ursprung und die Tiebel durchfließt das Tal. Erholungssuchenden bietet das gut ausgebaute Wanderwegenetz viele Möglichkeiten Himmelberg's Natur zu erkunden. Durch die ausgezeichnete Lage befinden sich viele beliebte Ausflugsziele, Seen und auch Skigebiete in unmittelbarer Nähe.

Bürgermeister Heimo Rinösl

Auf einen Blick:

  • Gemeindegröße: 56,85 km2
  • Haushalte: ~ 1.000
  • Seehöhe: 626 m - 1.600 m
  • Bezirk: Feldkirchen in Kärnten
  • Wohnbevölkerung: 2.289*

*) laut Registerzählung 2017

Familienfreundliche Gemeinde
Wir sind eine gesunde und familienfreundliche Gemeinde
Gesunde Gemeinde

Aktuelles

Aktuelles

Osterfeueranmeldung

Osterfeuer sind im Gemeindeamt Himmelberg, Herr Ing.Rindler 04276-2310-21, bis spätestens Dienstag, 31. März 2026 zu melden. Gleichzeitig ist das Formular (Meldung über das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers im unbebauten Gebiet) vollständig ausgefüllt und unterfertigt vorzulegen.

Datei-Anhang

MeldungBrauchtumsfeuer2026.pdf (0.49 MB)

Aktuelles

Pflegestammtisch und Vortrag

Datei-Anhang

Stammtisch Einladung März 2026.pdf (0.91 MB)

Wir gratulieren zum Jubiläum

Zum 80. Geburtstag - Herrn Franz Höfferer

Zum 80. Geburtstag - Herrn Franz Höfferer

Wir gratulieren zum Jubiläum

Zum 80. Geburtstag - Herrn Franz Höfferer

Aktuelles

Bienenmeldung

Bienenmeldung

Aktuelles

Bienenmeldung

Im Zusammenhang mit dem Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz, LGBl. Nr. 63/2007 idgF (K-BiWG) wird über Folgendes informiert:

Nach § 5 Abs 1 Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz, LGBl. Nr. 63/2007 idgF (K-BiWG) sind die Neuaufstellung und die Auflassung eines Heimbienenstandes vom Bienenhalter unverzüglich dem Bürgermeister zu melden.
Weiters sind Bienenhalter nach § 5 Abs 2 K-BiWG verpflichtet, dem Bürgermeister jährlich bis längstens 15.April den Standort, die Anzahl und, sofern andere Bienenvölker als jene der Rasse „Carnica“ (Apis mellifera carnica) gehalten werden, die Rasse der Bienenvölker bekannt zu geben. Diese Meldung muss zusätzlich zur Meldung im VIS erbracht werden.

Die beabsichtigte Aufstellung von Wanderbienenständen außerhalb des Gebietes der Gemeinde des Standortes des Heimbienenstandes ist nach § 8 Abs 1 K-BiWG vom Bienenhalter dem Bürgermeister der Gemeinde, in der der Bienenstand aufgestellt werden soll, längstens zwei Wochen vor der geplanten Aufstellung des Bienenstandes unter Vorlage einer Wanderbescheinigung sowie unter Angabe des Ortes der geplanten Aufstellung und der Anzahl der Bienenstöcke anzuzeigen. 

Die Asiatische Hornisse „Vespa velutina“ ist eine invasive Tierart nach der Verordnung (EU) 1143/2014 (IAS-Verordnung) und ihren Durchführungsrechtsakten. Im April 2024 wurde die Asiatische Hornisse erstmals in Österreich – konkret in Salzburg – nachgewiesen. Auch in Kärnten ist mit einem Auftreten zu rechnen. Eine beliebte Nahrungs- bzw. Eiweißquelle stellt neben anderen Insekten vor allem die Honigbiene dar.
Um eine mögliche Etablierung dieser gebietsfremden Art zu verhindern bzw. zu verzögern ist es besonders wichtig, potentielle Sichtungen zeitnah zu melden.

Datei-Anhang

Bienenmeldung.pdf (0.01 MB)
Informationsblatt Vespa velutina.pdf (0.61 MB)

Amtstafel

Kundmachung - Errichtung eines Gebäudes für land- und forstwirtschaftliche Gerätschaften

Datei-Anhang

KUAndreasKröndl.pdf (0.12 MB)

Aktuelles

Kostenlose Vorsorge-Broschüre

Sehr gerne möchten wir allen GemeindebürgerInnen von Himmelberg die Möglichkeit anbieten, diese Ratgeber-Broschüre kostenlos zu bestellen.

In Zusammenarbeit mit der Notariatskammer Kärnten hat die Caritas Kärnten einen Vorsorgeratgeber entwickelt zu den Themen:

- Vorsorgevollmacht 
- Patientenverfügung und Erwachsenenvertretung
- Erbrecht und Testamentserrichtung

Vorsorge betrifft jede*n und es ist nie zu früh dafür! Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie im Notfall Entscheidungen in die Hände einer Vertrauensperson legen und mit einer Patientenverfügung schon vorab die medizinischen Maßnahmen bestimmen.
Außerdem: Wissen Sie eigentlich, was ein Testament beinhalten muss, um gültig zu sein? Oder, dass Sie mit diesem über das Leben hinaus Gutes tun können.

Datei-Anhang

Inserat-Entwurf_INS_2025_12_15_ESFR_PREV_I.pdf (0.17 MB)

Amtstafel

Tauwetterbeschränkung

Seitens der Gemeinde Himmelberg wird mitgeteilt, dass zur Verhinderung von Straßenschäden infolge Tauwetters

ab Freitag, dem 13. Februar 2026,

auf unten angeführten Gemeinde- und Verbindungsstraßen Gewichtsbeschränkungen (3,5
bzw. 7,5 Tonnen) durch die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 9c StVO 1960 „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 3,5 t“ und „Fahrverbot für
Fahrzeuge mit über 7,5 t“ Gesamtgewicht verfügt werden.

Datei-Anhang

Tauwetterbeschränkung Gemeinde Himmelberg_amtssigniert.pdf (0.29 MB)

Amtstafel

Kundmachung - Zubau zum landwirtschaftlichen Gebäude und Errichtung einer Stützmauer

Datei-Anhang

KUGotthardEbner.pdf (0.12 MB)

Termine

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