Tierkörperentsorgung
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen muss die Entsorgung von Schlachtabfällen, Risikomaterial usw. unter Aufsicht erfolgen.
Die Abgabe kann beim Wirtschaftshof der Gemeinde Himmelberg täglich von 07.00 bis 07.30 Uhr oder nach Rücksprache erfolgen.
Was gehört nicht in den Schlachtmüll - Container
Tierische Produkte:
- nicht entleerte Mägen von Rindern
- Risikomaterial
Fremdstoffe:
- Metallteile: Fleischhaken, Nasenringe, Hufeisen, Ohrenmarken, Wurstklipse
- Kunststoffteile: Ohrmarken, Kustdarn, etc.
- Verpackungsmaterial: Papier, Plastiksäcke, Schnüre, Stricke
- Streu, Sägespäne, Asche, Glas
- Küchenabfälle, Speisereste, Frittieröl
- Wasser
Risikomaterial SRM-Schlachtabfälle
Rinder:
- Schädel einschließlich Gehirn und Augen, Mandeln, Rückenmark und Hüftdarm von Rindern mit einem Alter von über einem Jahr
Schafe und Ziegen:
- Schädel einschließlich Gehirn und Augen Mandeln und Rückenmark von Schafen und Ziegen mit einem Alter von über einem Jahr oder bei denen ein bleibender Schneidezahn das Zahnfleisch durchbrochen hat
- Milz von Schafen und Ziegen aller Altersklassen
Tierkörper:
- Tote Heimtiere (Hunde, Katzen, Kleintiere etc.)
- Tote Schafe und Ziegen